Wie verfasse ich ein Testament?

Das müssen Sie bei einem Testament beachten

Wenn Sie Ihr Vermögen anders als nach der gesetzlich geregelten Erbfolge verteilen wollen, benötigen Sie ein Testament. Damit dieses rechtskräftig ist, muss es bestimmten gesetzlichen Vorschriften entsprechen:

  • Das Testament muss handschriftlich verfasst werden.
  • Es muss mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein.
  • Es muss Ort und Datum enthalten.
  • Ein gemeinschaftliches Testament, zum Beispiel zwischen Ehepartnern, muss von einem der beiden handschriftlich verfasst und von beiden mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden.

Auch hier empfiehlt sich eine juristische Beratung, zum Beispiel durch einen Notar, um die Rechtssicherheit des Testaments zu gewährleisten.

Eine Broschüre mit Tipps und Hinweisen zum Erben und Vererben können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.

 

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehle ich zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Ich stelle aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.